31-10-2020, 12:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-10-2020, 19:06 von ALBATROS NEWS.)
Laut einem Vereinsrundschreiben des DHV ist der Gleitschirmsport ab dem 2. November nur wieder individuell, d.h. W & F bzw. in den Bergen zulässig. Bis der DHV eine Stellungnahme zum Schleppbetrieb herausgegeben hat bitten wir den Schleppbetrieb zu unterlassen (ihr werdet zeitnah informiert wenn es Neuigkeiten gibt):
Auszug aus der Pressemitteilung, auf die auch der DHV hinweist, hier nur der für uns relevante Absatz 5:
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
Beschluss
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzertha?user, und a?hnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivita?ten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und a?hnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionssta?tten, Bordelle und a?hnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen o?ffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßba?der, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und a?hnliche Einrichtungen.
Pressemitteilung der Bundesregierung in voller Länge
Auszug aus der Pressemitteilung, auf die auch der DHV hinweist, hier nur der für uns relevante Absatz 5:
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
Beschluss
- Pressemitteilung 381
- Mittwoch, 28. Oktober 2020
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzertha?user, und a?hnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivita?ten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und a?hnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionssta?tten, Bordelle und a?hnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen o?ffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßba?der, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und a?hnliche Einrichtungen.
Pressemitteilung der Bundesregierung in voller Länge