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01-05-2020, 11:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-05-2020, 16:56 von Fritz D..)
…. könnte wieder möglich sein.
Am 06. Mai wird es dazu hoffentlich konkrete Beschlüsse geben.
Sind wir dann entsprechend vorbereitet?
Wir können uns ja schon mal Gedanken machen, welche Maßnahmen auf uns zu kommen könnten, und wie wir diese umsetzen bzw. kommunizieren wollen.
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...hatte ich noch nicht gesehen aber die zwei Mädels im Hintergrund....tstststs... ich weiß nicht aber sagen wir mal das sind die Kontaktpersonen
Ich denke wir werden vielleicht irgend ein (eingeschweißtes) Dokument benötigen, das aushängt um erstens die Piloten zu informieren und zweitens die Freunde und Helfer, die zurzeit Schwerpunkt Abstandskontrolle haben, zu beruhigen, das wir wirklich auch ein "Abstrands- und Hygienekonzept" haben. Ausserden denke ich, daß wir vielleicht einen möglichen Schleppbetrieb anmelden müssen. Auch da wird vermutlich so ein Dokument verlangt werden. Ob das nun einmalig oder für jeden Schleppbetreib nötig ist wird da keinen Unterschied machen.
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Gruß
Reinhard E.
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....auf alle Fälle wird bei Öffnung der Gelände der Betrieb, sowie bei jedem anderen Verein auch, vorerst nur für Vereinsmitglieder stattfinden können (Vermeidung von Gruppenbildung, etc.).
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01-05-2020, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-05-2020, 16:57 von Fritz D..)
Und selbst bei Schleppbetrieb ausschließlich mit Vereinsmitglieder brauchen wir ein Konzept für die Vermeidung von unzulässiger Gruppenbildung.
(Was zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Windenschleppbetriebes als zulässige Gruppenstärke gilt, wird sich zeigen.)
Gibt es hierfür schon Denkansätze??
Der eigentliche Schleppbetrieb an sich ist ja problemlos kontaktfrei, bzw. abstandskonform durchzuführen.
Lediglich für die Funktion des Startleiters sollten wir noch Maßnahmen beschreiben, die das Infektionsrisiko minimieren.
Ich denke dabei an die Handhabung der Winden-Funkgeräte. Hier würde ich empfehlen Einmalhandschuhe zu tragen, auch wenn laut RKI die "Schmierinfektion" beim SARS-CoV 2 eine untergeordnete Rolle spielt.
Sicher kann man als Startleiter auch sein eigenes Funkgerät verwenden, wenn´s vernünftig funktioniert.
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Ich will ja nicht die Pferde scheu machen (oder vielleicht doch ein wenig
) Aber so wie ich das verstehe, dürften wir unter Auflagen wieder loslegen.
Breitensport wieder erlaubt!
Wenn man den Bericht durchliest, ist kein Termin angegeben, ab wann das so ist, sondern nur die Feststellung "ist erlaubt". Tja un nu?
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Gruß
Reinhard E.
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Danke Fritz,
so was sollte auch in den Berichten erwähnt, besser noch verlinkt werden. DAS würde Klarheit schaffen.
Tja blöd nächste Woche muss , darf ich wieder arbeiten.
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Reinhard E.