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Schleppbetrieb ab 11. Mai 2020 ......
#5
Und selbst bei Schleppbetrieb ausschließlich mit Vereinsmitglieder brauchen wir ein Konzept für die Vermeidung von unzulässiger Gruppenbildung.
(Was zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Windenschleppbetriebes als zulässige Gruppenstärke gilt, wird sich zeigen.)
Gibt es hierfür schon Denkansätze??

Der eigentliche Schleppbetrieb an sich ist ja problemlos kontaktfrei, bzw. abstandskonform durchzuführen.
Lediglich für die Funktion des Startleiters sollten wir noch Maßnahmen beschreiben, die das Infektionsrisiko minimieren.
Ich denke dabei an die Handhabung der Winden-Funkgeräte. Hier würde ich empfehlen Einmalhandschuhe zu tragen, auch wenn laut RKI die "Schmierinfektion" beim SARS-CoV 2 eine untergeordnete Rolle spielt.
Sicher kann man als Startleiter auch sein eigenes Funkgerät verwenden, wenn´s vernünftig funktioniert.


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RE: Schleppbetrieb ab 11. Mai 2020 ...... - von Fritz D. - 01-05-2020, 16:51



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