Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ZWISCHENSTAND SCHLEPPGELÄNDESPERRUNGEN
#1
hier mal ein Zwischenstand zum Thema Geländesperrungen in Bayern. Wenn man alles genau durchliest ergibt sich hier momentan  keine Möglichkeit unsere Schleppgelände bis zur Änderung der Allgemeinverfügung des Landes Bayern zu öffnen - also weiterhin Geduld bewahren

dies soll der Information dienen und keine großartigen Statements hervorrufen. Wenn Ihr was dazu beitragen wollt schreibt an den DHV oder die Bayerische Landesregierung

Bayern
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:
"Vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt.
Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona"

In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung

Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.
Was ist in Bayern zu beachten: Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Ihr solltet daher z. B. auf Eurer Homepage und / oder am Start- und Landeplatz bekanntgeben, ob ihr Euren Startplatz weiterhin geschlossen haltet oder für Hike & Fly Flüge öffnet. Verweist auf die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Windenschleppbetrieb ist nicht möglich.
#2
Mit der gestriger Pressekonferenz der Bundesregierung hat sich zum Thema Windenschlepp vorerst nichts geändert. Jetzt heißt es den 06. Mai abwarten, ob sich hier in der Beratungsrunde von Bund und Ländern Erleicherungen abzeichnen




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste