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NEUIGKEITEN FÜR EWF
#1
wie auch im DHV-Verieinsinfo berichtet gibt es Neuigkeiten bzgl. der Pflichtfortbildung der EWF

 
Änderung EWF (Windenschlepp) 
Karl Slezak berichtet über den Antrag aus der Abteilung Windenschlepp: Im Moment müssen die Einweisungsberechtigten Windenfahrer (EWF) alle 3 Jahre eine Pflicht-Fortbildung und eine Anzahl von Schlepps nachweisen, um den EWF-Status zu erhalten. Andreas Schöpke schlägt folgende Änderung vor: Die Einweisungsberechtigung und der Windenführerausweis ist bis auf Widerruf unbefristet gültig, wenn die erforderliche Anzahl der Windenschlepps gemäß 2.1, Nr. 4 nachgewiesen werden. Die DHV-Geschäftsstelle kann jedoch bei besonderen Anlässen eine verpflichtende Fortbildung für alle EWF anordnen. 
 
Einstimmiger Beschluss: Die Einweisungsberechtigung und der Windenführerausweis ist bis auf Widerruf unbefristet gültig, wenn die erforderliche Anzahl der Windenschlepps gemäß 2.1, Nr. 4 nachgewiesen werden. Die DHVGeschäftsstelle kann jedoch, wenn dies erforderlich erscheint, eine verpflichtende Fortbildung für einzelne oder alle EWF anordnen.




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