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Luftraum F Straubing
#1
Luftraum RMZ ersetzt Luftraum F
Im Zuge der Harmonisierung von Lufträumen auf europäischer Ebene (SERA - Standardised European Rules of the Air) wird der Luftraum F in Deutschland aufgelöst und durch das Modul RMZ (Radio Mandatory Zone) ab Dez. 2015 (???) ersetzt.
Der Luftraum F ermöglichte in Deutschland in der Vergangenheit auf 21 kleineren Flugplätzen (z.B. Straubing, Eggenfelden, Donauwörth,..) Instrumentenanflugverfahren (IFR). Bei Sichtflugbedingungen (VFR) konnten diese Bereiche mit Flugsicht 5 km und Abstand zu Wolken (vertikal 1000ft, horizontal 1,5 km) mit Gleitschirmen und Drachen beflogen werden. Das neue RMZ Modul ist nach den Verhandlungen mit der DFS das Modell mit den geringsten Einschränkungen.

RMZs erhalten eine Standardgröße, ähnlich der bisherigen Kernzone von F und eine max. Höhe von lediglich 300 m GND. Bei Einflügen in eine RMZ ist der Funkkontakt zum Tower erforderlich. Sollten sich Fluggelände innerhalb einer zukünftigen RMZ befinden (z.B. Eisenberg / Battenberg), sind Betriebsvereinbarungen empfehlenswert, damit sich (wenn möglich) nicht alle startenden Piloten einzeln anmelden müssen. Eine bilaterale Vereinbarung zwischen Flugplatzbetreiber und Fluggeländehalter wird vermutlich erforderlich werden. Möglicherweise ist auch eine Abstimmung mit dem jeweilig zuständigen Luftamt des Landes notwendig. Betroffene Geländehalter sollten sich direkt mit dem DHV Referat Flugbetrieb in Verbindung setzen, um eine pragmatische Lösung abzustimmen.
   
Betroffen sind folgende Plätze in Deutschland:

Kiel-Holtenau (EDHK)
Barth (EDBH)
Bremerhaven (EDWB)
Wilhelmshaven “JadeWeserAirport“ (EDWI)
Emden (EDWE)
Magdeburg/City (EDBM)
Cottbus-Drewitz (EDCD)
Allendorf/Eder (EDFQ)
Siegerland (EDGS)
Bautzen(EDAB)
Coburg-Brandensteinsebene (EDQC)
Haßfurt-Schweinfurt (EDQT)
Bayreuth (EDQD)
Giebelstadt (EDQG)
Schwäbisch Hall (EDTY)
Straubing (EDMS)
Donauwörth HEL (EDPR)
Eggenfelden (EDME)
Oberschleißheim HEL (EDMX)
Mengen-Hohentengen (EDTM)
Donaueschingen-Villingen (EDTD)
Um weiterhin IFR-Betrieb zu ermöglichen, sollen in der unmittelbaren Umgebung dieser Flugplätze im Luftraum der Klasse Golf die neuen Radio Mandatory Zones (RMZ) eingerichtet werden. Darüber hinaus erfolgt (dort, wo noch nicht vorhanden) eine lokale Absenkung des Luftraums der Klasse E auf 1000 ft AGL.



Regularien RMZ:

Bei der "RMZ" handelt es sich um ein explizit in der SERA-Verordnung aufgeführtes neues Luftraumelement, welches in den Luftraumklassen E, F und G Anwendung finden kann und das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vorschreibt. Vor Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung auf der entsprechenden festgelegten Frequenz erforderlich. Enthalten muss sie Angaben zu Kennung der gerufenen Station, Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster, Standort, Flughöhe und Flugabsichten.

Die konkrete Umwandlung der Luftraumstruktur an den 21 betroffenen Flugplätzen ist zum
AIRAC Eff. 11 DEC 2014 vorgesehen.
Ist wohl doch der 11. Dezember 2014:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi...202014.pdf
Viele Grüße SEPP
#2
Habe mal Email-Kontakt mit dem Referat Flugbetrieb aufgenommen und warte jetzt auf Antwort von Björn.
Grüße vom Präsi Tongue
Möge der Staudruck mit Euch sein
#3
Der neu RMZ Luftraum Straubing:
   
Einflug mit Flugfunk möglich.
Überfliegen 1000ft über Grund möglich.
Eventuell telefonische Vorvereinbarung mit dem Flugplatz Wallmühle (bei SW-Wind) möglich.
Größer hier:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servic...A5_mas.pdf
Viele Grüße SEPP
#4
So einfach wird´s laut DHV Referat Flugbetrieb nicht werden, da Ausnahmeregelungen nur für Gelände innerhalb der RMZ (z.B. Flugplatz Griesau/Straubing) erteilt werden können. Trotzdem werde ich mal Kontakt mit Wallmühle aufnehemen.
Grüße vom Präsi Tongue
Möge der Staudruck mit Euch sein




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