Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
TRANSPONDERPFLICHT IN ÖSTERREICH GEKIPPT
#1
Auszug aus dem Papillon-Newsletter:

Im Entwurf zu den Luftverkehrsregeln 2014 für Österreich werden Hängegleiter und Gleitschirme von der Transponderpflicht ausgenommen.
Auch zahlreiche Fluggebiete wurden von den flächendeckenden kontrollierten Lufträumen weitgehend entledigt und somit werden in dem Entwurf mehr Freiräume für den HG- und PG-Flugsport geschaffen.
Dieser Erfolg ist maßgeblich Sepp Himberger vom österreichischen Verband und der dortigen Wirtschaftskammer zu verdanken, die mit viel Einsatz, persönlichen Kontakten und Besuchen bei Behördenleitern und deren Mitarbeitern die Interessen aller Piloten und Verbände vertreten haben.

Im Entwurf zu den Luftverkehrsregeln 2014 für Österreich werden Hängegleiter und Gleitschirme von der Transponderpflicht ausgenommen.

Auch zahlreiche Fluggebiete wurden von den flächendeckenden kontrollierten Lufträumen weitgehend entledigt und somit werden in dem Entwurf mehr Freiräume für den HG- und PG-Flugsport geschaffen.

Auch die für die Flugschulen wichtige Einflussnahme in Bezug auf Sicherheitsaspekte beim Flugbetrieb in den Flugschulübungsbereichen wurde voll aufrecht erhalten.

Dieser Erfolg ist maßgeblich Sepp Himberger vom österreichischen Verband und der dortigen Wirtschaftskammer zu verdanken, die mit viel Einsatz, persönlichen Kontakten und Besuchen bei Behördenleitern und deren Mitarbeitern die Interessen aller Piloten und Verbände vertreten haben.

Auszug aus dem E n t w u r f
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Regelung des Luftverkehrs 2014 (Luftverkehrsregeln 2014 – LVR 2014)
Auf Grund der § 3, § 4, § 5, § 7, § 21, § 120a, § 121, § 124, § 131

Transponder
§ 30. (1) Der Betrieb von kraftangetriebenen Zivilluftfahrzeugen schwerer als Luft mit starren Tragflächen, Hubschraubern und Gyrocoptern ist in den in Anhang A angeführten Lufträumen (Luftraumklas-se E) grundsätzlich nur mit einem betriebsbereiten Transponder Mode S mit Druckhöhenübermittlung zulässig. An diesen Transpondern ist bei Flügen mit diesen Luftfahrzeugen, soweit von einer Flugver-kehrsdienststelle nicht anders aufgetragen wurde, unaufgefordert der Code 7 000 inklusive automatischer Druckhöhenübermittlung einzustellen.







Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste