30-10-2013, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-10-2013, 18:52 von ALBATROS NEWS.)
Nach nochmaliger Recherche beim DHV nun folgende Richtigstellung:
Für alle Windenführer, die eine neue WF- (HG und/oder GS) Lizenz (siehe Anhang) haben, gibt es kein Ablaufdatum mehr. Hier wird der Verein die Inübungshaltungschglepps für HG bestätigen (natürlich nur, wenn der WF auch lt. Schleppliste 5 Schlepps in 2 Jahren gemacht hat).
Für Windenfahrer, die die WF-Berechtigung (sei es nun GS oder HG) nur im Beiblatt B eingetragen haben, gibt es 2 Alternativen:
vor 01.01.2005 = Berechtigung ungültig, ab zum EWF (Fritz,Konni, etc.)
nach 01.01.205 = Austellung einer neuen WF-Lizenz kann beim DHV beantragt werden.
WIR GEHEN DAVON AUS, DASS ALLE IM VORIGEN THREAD GEMELDETEN WF SCHON DIE NEUE WF-LIZENZ HABEN.
Für alle Windenführer, die eine neue WF- (HG und/oder GS) Lizenz (siehe Anhang) haben, gibt es kein Ablaufdatum mehr. Hier wird der Verein die Inübungshaltungschglepps für HG bestätigen (natürlich nur, wenn der WF auch lt. Schleppliste 5 Schlepps in 2 Jahren gemacht hat).
Für Windenfahrer, die die WF-Berechtigung (sei es nun GS oder HG) nur im Beiblatt B eingetragen haben, gibt es 2 Alternativen:
vor 01.01.2005 = Berechtigung ungültig, ab zum EWF (Fritz,Konni, etc.)
nach 01.01.205 = Austellung einer neuen WF-Lizenz kann beim DHV beantragt werden.
WIR GEHEN DAVON AUS, DASS ALLE IM VORIGEN THREAD GEMELDETEN WF SCHON DIE NEUE WF-LIZENZ HABEN.