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RICHTIGSTELLUNG: WINDENFÜHRER HG ABLAUFDATUM
#1
Nach nochmaliger Recherche beim DHV nun folgende Richtigstellung:
Für alle Windenführer, die eine neue WF- (HG und/oder GS) Lizenz (siehe Anhang) haben, gibt es kein Ablaufdatum mehr. Hier wird der Verein die Inübungshaltungschglepps für HG bestätigen (natürlich nur, wenn der WF auch lt. Schleppliste 5 Schlepps in 2 Jahren gemacht hat).

Für Windenfahrer, die die WF-Berechtigung (sei es nun GS oder HG) nur im Beiblatt B eingetragen haben, gibt es 2 Alternativen:
vor 01.01.2005 = Berechtigung ungültig, ab zum EWF (Fritz,Konni, etc.)
nach 01.01.205 = Austellung einer neuen WF-Lizenz kann beim DHV beantragt werden.

WIR GEHEN DAVON AUS, DASS ALLE IM VORIGEN THREAD GEMELDETEN WF SCHON DIE NEUE WF-LIZENZ HABEN.


Angehängte Dateien
.pdf   WF-Schein.pdf (Größe: 113,98 KB / Downloads: 16)




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