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Flugfunk
#1
Hab bei Horst Barthelmes (DHV-Experte für Flugfunk) noch mal nachgefragt.
Hier die E-mail-Korresponden
Antworten von Barthelmes auf meine Fragen:
Hallo Sepp Kehl-Waas,

ich freue mich über euer Interesse und habe die Antworten direkt hinter Deine Fragen/Statements geschrieben.

Viele Grüße

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbüro

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sepp Kehl-Waas [mailto:Sepp.Kehl-Waas@gmx.de]
Gesendet: Montag, 27. April 2009 15:35
An: dhvschleppbuero@dhv.de
Betreff: Flugfunk-EDR-Durchlug

Sepp Kehl-Waas

Hofmarkstr.43

84095 Furth

Tel. 08704-1221

Sepp.Kehl-Waas@gmx.de

Lieber Horst Barthelmes!

Wir vom DGC Albatros Landshut diskutieren gerade Deinen sehr
interessanten Artikel auf der DHV Seite zum Thema Flugfunk.

Insbesondere geht es dabei um die Möglichkeit mit Hilfe des Funkgerätes
die Erlaubnis zu erhalten, beschränkte Lufträume zu durchfliegen (in
unserem Fall ist das leidige Übel die EDR 138 --Siegenburg).

So wie ich den Artikel verstanden habe, müsste man folgendermaßen vorgehen:

1) Sprechfunkzeugnis BZF II (deutsch) erwerben, da man ja in einen
Luftraum C einfliegen will. (Oder genügt auch die Sprechfunkerlaubnis
nach § 42 LuftPersV vom DHV?).


>>> >>> Die Lufträume C sind für uns tabu. Dort dürfen nur Luftfahrzeuge einfliegen, die motorgetrieben sind und einen Transponder haben und deren Piloten eine CVFR-Berechtigung besitzen; also unterhalb der Flugfläche FL bleiben! Für den Durchflug, bzw. die Anfrage, ob die EDR 138 aktiv ist, genügt auch die einfache Flugfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV (das ist die vom DHV). Dazu ist kein BZF 1 oder 2 erforderlich.

Beachtet auch, dass der Luftraum D-HX-CTR von Ingolstadt-Manching bis in die Mitte der EDR 138 hineinragt und deren Obergrenze 3700ft MSL beträgt. Ohne eine Freigabe von Manching müsst ihr also über diesem Luftraum ständig eine Flughöhe von mind. 3700 ft MSL sicher einhalten, andernfalls müsst ihr euch auch dort eine Freigabe vom Turm Manching erteilen lassen. Dazu müssten die Frequenzen von FIS München (120,650 MHz) auf die Turmfrequenz Manching (125,250 MHz) umgestellt werden. Möglicherweise ist diese Kontrollzone an Wochenenden aber gar nicht aktiv.



2) Zulassungszeichen (Rufzeichen) für das Funkgerät(z.B. IC A20) bei der
Bundesnetzagentur beantragen.
>>> >>> Dort meldest Du das Kennzeichen (D-Nxxx), das Dir vom DHV zugeteilt wurde. Das Kennzeichen ist dann Dein Rufzeichen.



3) Beim DHV ein Kennzeichen für den Gleitschirm (z.B. D-N-XXX) beantragen
>>> >>> richtig, die Zuteilung kostet für DHV-Mitglieder 23,80€, für Nichtmitglieder 35,70€.


4) Zugelassenes Handfunkgerät (z.B. IC A20) beim Flug mitführen.
>>> >>> damit das auch gut hörbar ist, empfiehlt es sich, ein gutes Headset zu benutzen, damit die FIS nicht nur Windgeräusche hört. Die Liste der zugelassenen Geräte findest Du in der NfL, die ich unter NEWS verlinkt habe.


5) Bei der zuständigen FIS (z.B. "München Information") vorher anfragen,
ob die EDR aktiv ist und wenn die Freigabe erfolgt, dann halt durchfliegen.
>>> >>> richtig...und ständig hörbereit bleiben. Ausflug auch melden!



Nachrichten in diesem Thema
Flugfunk - von Sepp - 28-04-2009, 12:39
RE: Flugfunk - von Fritz D. - 28-04-2009, 18:51
RE: Flugfunk - von Ebix - 28-04-2009, 19:44



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